BGH, Urt. v. 08.06.2016 – VIII ZR 215/15 – Leitsatz des Gerichts:
Einem Grundversorger steht gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV ein einseitiges Recht zur Bestimmung der Leistungszeit i. S. d. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu, so dass ein Stromkunde im Grundversorgungsverhältnis mit Ablauf eines vom Versorger in der Rechnung mitgeteilten Datums ohne Mahnung in Verzug gerät, sofern dieses Datum wenigstens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung liegt. (Unterstreichung durch uns); § 286 Abs 2 Nr 1 BGB, § 315 BGB, § 17 Abs 1 S 1 StromGVV
Jahr: 2016
Hier der Hinweis auf eine wichtige Entscheidung des BGH: Urteil vom 29. Juni 2016 – VIII ZR 173/15 zur Wohnraummiete: Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters bei Erbringung staatlicher Transferleistungen; unpünktliche Mietzahlungen als wichtiger Grund für die fristlose Kündigung – die Leitsätze des Gerichts:
1. Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt (Bestätigung der Senatsurteile vom 21. Oktober 2009, VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 27 ff.; sowie vom 4. Februar 2015, VIII ZR 175/14, BGHZ 204, 134 Rn. 20).
2. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung im Sinne des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB kann auch – unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Mieters – allein in der objektiven Pflichtverletzung unpünktlicher Mietzahlungen und den für den Vermieter daraus folgenden negativen Auswirkungen liegen, wenn die Gesamtabwägung ergibt, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar ist.
BGH, Urt. v. 14.06.2016 – XI ZR 242/15 – Leitsatz des Gerichts:
Der Bürge verliert das Recht, sich gegenüber dem Gläubiger auf den Ablauf der ursprünglichen Regelverjährung der Hauptforderung zu berufen, wenn aufgrund eines gegen den Hauptschuldner ergangenen rechtskräftigen Urteils gegen diesen eine neue 30-jährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird, und sich der Hauptschuldner erfolglos auf die Einrede der Verjährung berufen hatte (Klarstellung BGH, Urt. v. 12. 3. 1980 – VIII ZR 115/79, BGHZ 76, 222).
„Als „unglaubliche Farce“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Koalitions-Pläne, den Kinderzuschlag für Geringverdiener um lediglich 10 Euro und das Kindergeld sogar nur um 2 Euro anzuheben. Es sei familien- und armutspolitisch nicht vermittelbar, dass Kinder von Spitzenverdienern auch weiterhin deutlich höher gefördert werden als Kinder von Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz leer ausgehen, kritisiert der Verband. “ – zur ganzen Pressemitteilung
Eine dänische Firma, die Zimmer und Wohnungen zu überzogenen Preisen an Hartz-IV-Empfänger vermietet hat, muss 210.000 Euro ans Jobcenter zurückzahlen. Das hat das Amtsgericht Altona entschieden. Amtsgericht Hamburg-Altona, Az.: 314b C 171/11, verkündet am 25.08.2016.
Mehr: www.hinzundkunzt.de/jobcenter-erstreitet-210-000-euro-vor-gericht/.Vgl. auch schon unsere Meldung vom 26.10.2016: Amtsgericht Hamburg-Altona verurteilt Abzock-Vermieter
„Ab 1. November 2016 sollen Verbraucher mit einem Postbank Giro plus Konto monatlich 3,90 Euro für die Kontoführung zahlen, wenn auf ihrem Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen. Betroffen hiervon sind auch Kontoinhaber, denen im Rahmen eines Aktionsangebots von der Postbank vertraglich zugesichert wurde, dass sie dauerhaft kein Entgelt zahlen müssen. Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtete sich die Deutsche Postbank AG nun, für Konten mit einer entsprechenden Regelung zukünftig kein Kontoführungsentgelt zu verlangen.“ – Quelle und mehr: PM der VZ Hamburg
„Basiskonten sind oftmals teurer als herkömmliche Konten. Das hat der vzbv nach einem stichprobenhaften Vergleich der Konditionen von Basiskonten mit denen von herkömmlichen Konten festgestellt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen einige Kreditinstitute damit gegen das neu geschaffene Zahlungskontengesetz.
„Basiskonten sollten vor allem Verbrauchern, die wenig Geld haben, den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr ermöglichen“, sagt Christina Buchmüller, Finanzexpertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Dieser Zweck wird unterlaufen, wenn Verbraucher gerade für Basiskonten mehr zahlen müssen als andere Kunden für vergleichbare Konten“.
Der vzbv hat deshalb fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar.“
Quelle und mehr: PM des vzbv
„Das im Juli diesen Jahres von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) ausgeschriebene Forschungsprojekt „Herausforderungen moderner Schuldnerberatung“ hat begonnen. Die Vergabe erfolgte an das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW) in Kiel, welches bereits seine Arbeit aufgenommen hat. Die Ergebnisse des Projekts sollen im Mai 2017 im Rahmen der Jahrestagung der BAG-SB vorgestellt werden.“ – Mehr siehe: www.bag-sb.de
„3,46 Euro zahlten Hamburgs Mieter im Monat pro Quadratmeter für ihre Betriebskosten 2014. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung mussten somit 2.906,40 Euro aufgebracht werden. Anteilig sind für die Heizung monatlich 1,11 Euro, für Warmwasser 0,29 Euro sowie 2,06 Euro pro Quadratmeter für die sogenannten kalten Betriebskosten – etwa Grundsteuer, Hauswart und Müllbeseitigung – angefallen. Damit liegen die Kosten für die „zweite Miete“ auf dem Niveau des Vorjahres. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel für Hamburg, den der Deutsche Mieterbund (DMB) jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2014 veröffentlicht hat.“ – Quelle und mehr: www.mieterverein-hamburg.de/pressemitteilung
„Kontenwechselhilfe“ in Kraft
Das Zahlungskontengesetz (ZKG) brachte nicht nur das Recht auf ein Girokonto für Alle (siehe dazu Basiskonto), sondern auch die sogenannte Kontenwechselhilfe in den §§ 20 ff ZKG. Diese sind gestern in Kraft getreten.