Das Zahlungskontengesetz (ZKG) brachte nicht nur das Recht auf ein Girokonto für Alle (siehe dazu Basiskonto), sondern auch die sogenannte Kontenwechselhilfe in den §§ 20 ff ZKG. Diese sind gestern in Kraft getreten.
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Das Zahlungskontengesetz (ZKG) brachte nicht nur das Recht auf ein Girokonto für Alle (siehe dazu Basiskonto), sondern auch die sogenannte Kontenwechselhilfe in den §§ 20 ff ZKG. Diese sind gestern in Kraft getreten.
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