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Bundesverwaltungsgericht verwehrt Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern

Einem Anspruch auf Informationszugang zu den dienstlichen Telefonnummern der Bediensteten von Jobcentern können sowohl die Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Behörde als auch der Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenstehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 20.10.2016 entschieden.

Quelle und mehr: PM des Gerichts

Dazu Harald Thomé in seinem aktuellen Newsletter:

„Die telefonische Erreichbarkeit eines JC würde also die Funktionsfähigkeit gefährden. Das ist ja wohl eine Frage der Definition von Funktionsfähigkeit. „Funktionsfähig“ im Sinne von abschreckend, abblockend durch Nichterreichbarkeit ist dann sicher gegeben. Einige JC‘s, die sich nicht hinter Callcentern verstecken, haben feste Telefonzeiten und da klappt es mit der Erreichbarkeit und die Arbeitsfähigkeit der JC‘s ist durchaus gegeben.

In der Argumentation des BVerwG sind die JC Mitarbeiter durch Bekanntwerden ihrer (dienstlichen!) Telefonnummer ungeschützt. Ungeschützt vor was? Welches Bild vom Hilfeempfänger steckt dahinter?“ – mehr