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Alleinerziehende in Armut: Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Reform des Unterhaltsvorschusses

Aus der gestrigen PM des Paritätischen: „Umfassende Maßnahmen zur besseren Unterstützung und materiellen Absicherung Alleinerziehender und ihrer Kinder fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung [siehe dazu unsere gestrige Meldung] zur wachsenden Armut Alleinerziehender. Notwendig seien eine grundlegende Reform des Unterhaltsvorschusses, gezielte Angebote für Alleinerziehende zur Qualifizierung, Beschäftigungsförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so der Verband.

„Ein Kind alleine großzuziehen gehört nach wie vor zu den größten Armutsrisiken in Deutschland und zwar unabhängig vom Wohnort und dem konkreten wirtschaftlichen Umfeld. Die Armutsquote Alleinerziehender und ihrer Kinder steigt seit Jahren an und liegt bei mittlerweile 42 Prozent und das, obwohl die Mehrheit der Alleinerziehenden durchaus erwerbstätig ist“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Es ist höchste Zeit, gerade für diese Familien mehr zu tun, den betroffenen Kindern und ihre Eltern aus der Armut zu helfen und ihnen eine Perspektive zu geben“, fordert Schneider. Zentraler Hebel sei eine Reform des Unterhaltsvorschusses, der beantragt werden könne, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nachweislich nicht für den Unterhalt aufkomme. In der Praxis gehe dieser im Moment weitgehend an den Lebensrealitäten Alleinerziehender vorbei. Nach der Bertelsmann-Studie erhielten aktuell 50 Prozent der Kinder Alleinerziehender überhaupt keinen Unterhalt.

Der Paritätische begrüßt die Erklärung von Bundesfamilienministerin Schwesig, eine Reform des Unterhaltsvorschusses vorantreiben zu wollen. Der Verband spricht sich dafür aus, den Unterhaltsvorschuss sowohl in der Leistungshöhe als auch bezüglich der Bezugsdauer zu überprüfen und entsprechend anzupassen. „Die aktuellen Regelungen sind nicht zeitgemäß. Es ist lebenspraktisch weder nachvollziehbar noch zielführend, wenn der Unterhaltsvorschuss nur für maximal sechs Jahre und nur bis zum zwölften Lebensjahr gezahlt wird“, so Schneider. Darüber hinaus bedürfe es dringend gezielter, maßgeschneiderter Angebote der Beschäftigungsförderung für Alleinerziehende sowie passgenauer Kinderbetreuungsangebote. „Gerade Alleinerziehende brauchen gute und auskömmliche Arbeit und sie brauchen gute und flexible Betreuungsangebote, um dieser Arbeit nachzugehen.“