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9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (12): übermorgen stimmt Bundesrat ab

Auf der 947. Sitzung des Bundesrates am 08.07.2016 steht das 9. SGB II-ÄndG als Top 2 auf der Tagesordnung:  http://www.bundesrat.de und BR-Drucksache 343/16.

Die Beteiligten haben es offenbar eilig. Das aktuelle Fußballfieber soll wohl erneut genutzt werden (vgl. Deutschlandfunk: „Im Sommermärchen 2006 wurde die Mehrwertsteuer erhöht, zur WM 2010 der Krankenkassenbeitrag“).

Kuriosum am Rande: hemdsärmelig wurde noch die „vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht“ ins Gesetz gemogelt – siehe Artikel 3a, § 1: „Beruht der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und Hochwasser im Mai und Juni 2016, so ist die nach § 15a der Insolvenzordnung bestehende Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt, solange die Antragspflichtigen ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen führen und dadurch begründete Aussichten auf Sanierung bestehen, längstens jedoch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016.“