In Hamburg ist Leerstand von Wohnungen eigentlich untersagt. Trotzdem stehen Häuser leer. Aus mehreren Gründen gilt für sie das Wohnraumschutzgesetz bislang nicht. – Zum ganzen Bericht von Jonas Füllner in Hinz&Kunzt.
Tag: 5. Dezember 2016
In 2017 bietet die BAG-SB folgende Veranstaltungen in Kooperation mit uns in Hamburg an:
- Fachkräfte-Workshop: Umgang mit (Alltags-) Rassismus in der Beratungsarbeit
28. September 2017. Details - Fortbildung: Interkulturelle Öffnung und Diversity Management in der Schuldnerberatung – Eine Einführung
29. September 2017, Details
Referentin ist jeweils Johanna Sigl, Pädagogin/Soziologin (M.A.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin und freiberufliche Referentin (diversitysensible Bildungsarbeit)
Das Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Arbeitslosengeld II- Empfänger aus seinen Grundsicherungsleistungen keinen Unterhalt an seine Kinder zahlen muss. Dies gilt auch dann, wenn er eigenes Einkommen hat und nur ergänzend Arbeitslosengeld II erhält. Zwar steht ihm dann ein Erwerbstätigen-Freibetrag zu. In Höhe des Freibetrages wird sein Einkommen nicht auf die ergänzenden Grundsicherungsleistungen angerechnet, so dass er mehr Geld zur Verfügung hat, als wenn er nicht arbeiten würde. Aber auch diesen Freibetrag muss er nicht an seine Kinder als Unterhalt abgeben.
Rechtsanwältin Agathe Fenske informiert übermorgen, Mittwoch, 7.12.2016, um 17.00 Uhr in der ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle), Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg über:
SGB II und XII – Welche Ansprüche habe ich?
Das Arbeitslosengeld II und Sozialleistungen nach dem SGB XII, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt,