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Bundestag – Kleine Anfrage B90/Grüne zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten

„Nach Problemen infolge des im März 2016 beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10123). Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Berichte, wonach von den Sparkassen im ersten Halbjahr 2016 rund 8,9 Prozent weniger Wohnungsbaukredite an Privatkunden zugesagt worden seien als im Vorjahr. Die Fraktion fragt die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen hierzu, insbesondere auch zu besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen. Weiterhin wollen die Grünen wissen, ob die Regierung „klarere Regelungen“ zur Durchführung des Gesetzes für erforderlich hält. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie war von der EU als Reaktion auf die massenhaft faulen Immobilienkredite in manchen Mitgliedsstaaten eingeführt worden, die wesentlich für den Ausbruch der Euro-Krise waren.“ – Quelle: Bundestag / HIB

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BGH zur Vergütung des Insolvenzverwalters

Aus BGH, Beschluss vom 22.9.2016, IX ZB 82/15:

„Sodann wird das Beschwerdegericht zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Vergütung nach § 3 Abs. 2 lit. e InsVV vorliegen. Dabei weist der Senat darauf hin, dass die Annahmen des Beschwerdegerichts, eine Zahl von vier Gläubigern sei gering und die Vermögensverhältnisse des Schuldners seien überschaubar, weil er lediglich regelmäßige Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit und später Arbeitslosengeld erzielt, aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden sind.“