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BGH zur Einrede des selbstschuldnerischen Bürgen wegen Verjährung der Hauptschuld

BGH, Urt. v. 14.06.2016 – XI ZR 242/15 – Leitsatz des Gerichts:
Der Bürge verliert das Recht, sich gegenüber dem Gläubiger auf den Ablauf der ursprünglichen Regelverjährung der Hauptforderung zu berufen, wenn aufgrund eines gegen den Hauptschuldner ergangenen rechtskräftigen Urteils gegen diesen eine neue 30-jährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird, und sich der Hauptschuldner erfolglos auf die Einrede der Verjährung berufen hatte (Klarstellung BGH, Urt. v. 12. 3. 1980 – VIII ZR 115/79, BGHZ 76, 222).

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Kinderzuschlag und Kindergeld: Paritätischer kritisiert Regierungspläne für „Mini-Steuerreform“ als „Farce“

„Als „unglaubliche Farce“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Koalitions-Pläne, den Kinderzuschlag für Geringverdiener um lediglich 10 Euro und das Kindergeld sogar nur um 2 Euro anzuheben. Es sei familien- und armutspolitisch nicht vermittelbar, dass Kinder von Spitzenverdienern auch weiterhin deutlich höher gefördert werden als Kinder von Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz leer ausgehen, kritisiert der Verband. “ – zur ganzen Pressemitteilung