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BGH zur Ratenzahlung und Insolvenzanfechtung

BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 – IX ZR 188/15 – Leitsatz des Gerichts:

Erklärt der Schuldner seinem Gläubiger, eine fällige Zahlung nicht in einem Zug erbringen und nur Ratenzahlungen leisten zu können, muss dieser allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

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SGB II: Versicherungspauschale für jeden Monat abzusetzen

Sind Kindergeldzahlungen das einzige Einkommen von Eltern im ALG-II-Bezug, ist von dem Kindergeld die sogenannte Versicherungspauschale von 30 Euro abzusetzen. Von derzeit 190 Euro für ein Kind sind also nur 160 Euro auf den ALG-II-Anspruch anzurechnen. – Details siehe unter www.hempels-sh.de

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vzbv: Stromanbieter dürfen nicht zum Lastschrifteinzug zwingen

Zahlreiche Stromanbieter haben Verbraucherinnen und Verbrauchern bislang nicht wie vom Gesetz vorgesehen verschiedene Zahlweisen angeboten. Vielfach blieb Kunden beim Abschluss eines Stromvertrags nur die Möglichkeit zum Lastschrifteinzug. Nach einer Abmahnaktion des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat die überwiegende Zahl der angeschriebenen Unternehmen die Praxis geändert.- zur PM des vzbv