„Der gesetzliche Mindestlohn soll laut Bundesregierung einen „angemessenen Mindestschutz“ liefern. Doch in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage belegt sie selbst: der Mindestlohn für einen in Vollzeit erwerbstätigen Single deckt nicht das anerkannte durchschnittliche Existenzminimum (SGB II).“ – Quelle und mehr: http://linksfraktion.de/nachrichten/mindestlohn-niedrig-kein-schutz-hartz/
Tag: 20. Juni 2016
Hier haben wir die wichtigsten Infos zum Basiskonto auf einer eigenen Seite zusammgengetragen: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto/