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Kleine Anfrage: „Rückzahlung von Darlehen der Jobcenter: Sogar Kindern wird in die Tasche gegriffen?“ (zu § 1629a BGB)

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 21.04.16 und Antwort des Senats Drucksache 21/4155 – Betr.: Rückzahlung von Darlehen der Jobcenter: Sogar Kindern wird in die Tasche gegriffen?

„Nach § 42a SGB II können auch Minderjährige als Darlehensnehmer/-innen bei einem Darlehen durch die Jobcenter in Betracht gezogen werden. (…) Diese Einrede [gemeint: § 1629a BGB „Beschränkung der Minderjährigenhaftung“] ist jedoch wenig bekannt, obwohl die Jobcenter gemäß §14 SGB I verpflichtet sind, entsprechend zu beraten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: (…)“ – zur ganzen Drucksache 21/4155

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Soziale Arbeit und Vergaberecht – Muss die Schuldnerberatung nach § 11 SGB XII ausgeschrieben werden?

Letzten Monat trat das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) endgültig in Kraft. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir hier die Hausarbeit von Mark Schmidt-Medvedev mit dem Titel: „Soziale Arbeit und Vergaberecht – Muss die Schuldnerberatung nach § 11 SGB XII ausgeschrieben werden?“ Die Kernaussagen bleiben trotz der Gesetzesänderung bestehen. Siehe: Medvedev-Soziale-Arbeit-und-Vergaberecht

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 27.01.2019
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BGH zur Darlegungs- und Beweislast bei Unterhaltsschulden

BGH, Beschluss vom 03.03.2016, Aktenzeichen: IX ZB 65/14 – Leitsatz

1a. Macht der Gläubiger einen Schadensersatzanspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern geltend, kann er sich hinsichtlich des Unterhaltsbedarfs und der Unterhaltsbedürftigkeit eines minderjährigen Kindes in Höhe des Mindestunterhalts auf § 1612a BGB berufen, wenn bereits ein Titel aufgrund eines streitigen Urteils vorliegt, der den Schuldner für die Zeiträume zu Unterhalt verurteilt, für die der Gläubiger Schadensersatz wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verlangt.