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Sabine Zimmermann (MdB, LINKE): „Mehr Kinder müssen von Hartz IV leben“

„Im Durchschnitt des Jahres 2015 war rund jedes siebte Kind (nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 15 Jahren) auf Hartz IV angewiesen. Die so genannte Hilfequote lag im Jahr 2015 bei 14,4 Prozent (Hilfequote: Bestand der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren bezogen auf die Bevölkerung von unter 15 Jahren).

In absoluten Zahlen waren dies im Jahr 2015 durchschnittlich 1.542.310 unter 15-Jährige, im Vergleich zu 2014 ist ihre Zahl um 33.712 bzw. um 2,2 Prozent angestiegen. Im Jahr 2014 waren es 1.508.598.

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SCHUFA: Löschung eines Eintrages bei schneller Zahlung einer Forderung unter 2.000 Euro

Anlässlich der vorherigen Meldung („Tätigkeitsbericht 2015 des SCHUFA Ombudsmannes“) hier noch mal der Hinweis:

„Einen Sonderfall hinsichtlich der Speicherfristen stellen bei der SCHUFA kurzfristig bezahlte Forderungen dar. Diese werden unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig von der SCHUFA aus Kulanzgründen freiwillig gelöscht.

Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung:

  • Die Forderung beträgt nicht mehr als 2.000 Euro.
  • Die Forderung wurde innerhalb von sechs Wochen beglichen und der SCHUFA vom
    Gläubiger als erledigt gemeldet.
  • Es ist keine titulierte Forderung wie z. B. ein Vollstreckungsbescheid.“

Quelle: Tätigkeitsbericht SCHUFA Ombudsmann 2015, Seite 18

Nachtrag 16.6.2016: siehe auch Verkürzte Speicherfrist bei kurzfristigem Zahlungsausgleich (SCHUFA)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 16.06.2016
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Tätigkeitsbericht 2015 des SCHUFA Ombudsmannes: „350.000 Auskünfte jeden Tag!“

Der SCHUFA Ombudsmann hat seinen Tätigkeitsbericht 2015 vorgelegt: Taetigkeitsbericht_2015.pdf.

„Im Jahr 2015 haben sich 741 Verbraucher an den SCHUFA Ombudsmann Professor Hans-Jürgen Papier gewandt. In 39 Fällen entschied der Ombudsmann zugunsten des Verbrauchers. Die steigende Zahl der Anträge verdeutlicht, dass immer mehr Verbraucher von der Qualität des Ombudsmannverfahrens der SCHUFA überzeugt sind. Darüber hinaus zeigt die geringe Anzahl der Fälle, in denen der Ombudsmann dem Antrag der Konsumenten stattgegeben hat, dass Bonitätsdaten bei der SCHUFA als einem verlässlichen Partner für Verbraucher und die Wirtschaft gut aufgehoben sind. Schließlich erteilt die SCHUFA jährlich 130 Millionen Auskünfte – das sind ca. 350.000 Auskünfte jeden Tag!“

Die Bewertung der Zahlen („verlässlich“, „gut aufgehoben“) kann durchaus auch anders ausfallen.

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9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (8): „Experten bezweifeln eine Entlastung der Jobcenter“

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Vereinfachungen im System der Grundsicherung sorgt in der Summe nicht unbedingt für eine Entlastung der Jobcenter. Diese Befürchtung äußerte eine Mehrheit der Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) am Montag, 30. Mai 2016. Sehr kritisch bewertet wurden außerdem geplante Änderungen bei den sogenannten „temporären Bedarfsgemeinschaften“, also auf Grundsicherungsleistungen angewiesenen Alleinerziehenden, deren Kinder sich zeitweise auch bei dem anderen Elternteil aufhalten.

Einige Sachverständige äußerten zudem Unverständnis über die Beibehaltung der Sanktionsregeln für Leistungsempfänger, die jünger als 25 Jahre sind.

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Mieter helfen Mietern: neue „Mietraum²“ erschienen

Die Mitgliederzeitschrift Mietraum² ist online für alle verfügbar und sehr lesenswert: Mietraum² Ausgabe 01/2016.

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ALG II: Jobcenter muss auf das vom Leistungsempfänger bestimmte Konto zahlen

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass ein Jobcenter nur dann mit erfüllender Wirkung Leistungen erbringt, wenn die Zahlung auf das von dem Leistungsempfänger bestimmte Konto erfolgt. Eine anderweitige Auszahlung habe keine Tilgungswirkung (Urteil vom 13.05.2016; Aktenzeichen S 11 AS 1154/16).

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vzbv: „Daten und Fakten zur Verbraucherbildung in der Schule“

„Kinder und Jugendliche treffen im Alltag, beim Surfen im Netz oder beim Einkauf, auf eine Fülle von Konsummöglichkeiten. Aber oft wissen sie zu wenig, um verantwortungsvoll damit umzugehen oder sich effektiv zu schützen, wenn es um Werbebotschaften oder den digitalen Fingerabdruck geht.“ – zum ganzen Beitrag der vzbv

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Zwangsvollstreckung auf Grundlage eines Forderungsbescheids über rückständige Sozialversicherungsbeiträge

BGH, Beschluss vom 25.02.2016, Aktenzeichen: V ZB 25/15 – Leitsatz:

Eine als Forderungsbescheid bezeichnete und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Aufstellung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge, mit der der Adressat zur Zahlung des Saldos aufgefordert wird, stellt einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X dar, der gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB X nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung vollstreckt werden kann; das Vollstreckungsgericht darf nicht überprüfen, ob der Bescheid ausreichend begründet ist und ob er inhaltlich zutreffend ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007, I ZB 19/07, MDR 2008, 712 f.). – § 31 S 1 SGB 10, § 66 Abs 4 S 1 SGB 10, § 724 ZPO, § 866 Abs 1 ZPO, § 15 ZVG

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BGH zur Kenntnis des Empfängers einer unentgeltlichen Leistung von deren Gläubigerbenachteiligung

BGH, Urt. v. 24.03.2016 – IX ZR 159/15 (OLG Schleswig) – Leitsatz des Gerichts:
Der Empfänger einer unentgeltlichen Leistung muss den Umständen nach wissen, dass diese die Gläubiger benachteiligt, wenn ihm Umstände bekannt sind, die mit auffallender Deutlichkeit dafür sprechen und deren Kenntnis auch einem Empfänger mit durchschnittlichem Erkenntnisvermögen ohne gründliche Überlegung die Annahme nahelegt, dass die Befriedigung der Gläubiger infolge der Freigiebigkeit verkürzt wird.

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BGH zur Verwertung einer zur Masse gehörenden Eigentümergrundschuld durch den Insolvenzverwalter

Hier der Hinweis auf BGH, Urteil vom 24.03.2016, IX ZR 259/13 – Leitsatz

„1. Gehört eine Eigentümergrundschuld zur Masse, kann der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers aus ihr die Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung betreiben (Anschluss an BGH vom 18. Dezember 1987, V ZR 163/86, BGHZ 103, 30).