„Die hohe Anzahl der teilweise und gänzlich erfolgreichen Widersprüche (über 36%) und Klagen gegen Sanktion (fast 40 %) im Jahr 2015 zeigt, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig ist. Umso befremdlicher ist es, dass die Bundesregierung an dieser Praxis festhält. Eine Rechtsvereinfachung wäre es, sich von einer dermaßen rechtsanfälligen und bürokratischen Praxis zu verabschieden und die Sanktionen endlich abzuschaffen.
Tag: 11. April 2016
„Im Jahr 2015 wurden insgesamt 980.100 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Grundsicherung (Hartz IV) ausgesprochen. Das sind 21.000 (2,1 Prozent) weniger als 2014. Die Zahl der Sanktionen ist damit das erste Mal seit 2011 wieder unter die Marke von einer Million gesunken.