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Schlussbericht zur Reform des Kontopfändungsschutzes übergeben

„Das P-Konto hat sich bewährt, die positiven Kommentare bei seiner Einführung waren berechtigt. Die Reform des Kontopfändungsschutzes ist, auch unter verbraucherschutzrechtlichen Gesichtspunkten, ein Erfolg – das Grundkonzept des P-Kontos muss nicht geändert werden.

Allerdings hat der Bericht in bestimmten Bereichen punktuell noch Probleme aufgezeigt – hiervon betroffen sind etwa die Ansparmöglichkeiten auf einem P-Konto, der Pfändungsschutz bei debitorischen Konten oder die Bescheinigungspraxis. Hier sollen die notwendigen Gesetzesänderungen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zügig erfolgen.

Hintergrund: 

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PÄRITÄTISCHER zum Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch

„Gegen den vorgenannten Bescheid lege ich Widerspruch ein, weil der Regelbedarf zu gering bemessen ist. Ich beantrage die Bewilligung von Arbeitslosengeld II unter Berücksichtigung eines Regelbedarfes, der den verfassungsmäßigen Vorgaben entspricht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 9. Februar 2010 in vielerlei Hinsicht die damalige Festsetzung des Regebedarfes beanstandet. Daraufhin …“ – zum ganzen Widerspruch

Hintergrund: Pressemitteilung des PARITÄTISCHEN: