Mit Urteil vom 18. August 2015, VII R 24/13, hat der Bundesfinanzhofs (BFH) darüber entschieden, welche Folgen es hat, wenn nur das ehemals örtlich zuständige Finanzamt (FA) Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen hat und das aktuell zuständige FA deshalb eine Steuererstattung nicht auf das Konto des nach § 80 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) empfangsberechtigten Insolvenzverwalters, sondern auf das Konto des Insolvenzschuldners leistet. – zur ganzen PM des Gerichts
Tag: 21. Januar 2016
Aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg: Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Verbraucher, die zwischen Mitte 1994 und 2007 eine private Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, ihrem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen und eingezahlte Prämien zurückfordern. Doch einige Versicherer setzen sich über das Urteil mit dem Verweis auf eine Verfassungsbeschwerde hinweg und lehnen die Rückabwicklung alter Verträge ab. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Versicherten, auf der Umsetzung geltenden Rechts zu bestehen und an Rückzahlungsforderungen festzuhalten (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11).