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Zum Umfang einer Vorsorgevollmacht bei Bankgeschäften

LG Detmold, Urt. v. 14. 1. 2015 – 10 S 110/14 – Leitsätze:

1. Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.

2. Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (hier: Die Aufwendungen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts).

Normen: BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2 – Vorinstanz: Amtsgericht Lemgo, 19 C 357/13