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Zu hohe Gebühr für gescheiterte Zahlungseinzüge

Ein Unternehmen darf nicht eine Gebühr bis zu 50 Euro verlangen, wenn Kunden eine geschuldete Zahlung nicht leisten oder rückgängig machen. Das hat das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Unister GmbH entschieden. Urteil des LG Leipzig vom 30.04.2015, Az. 08 O 2084/14 – nicht rechtskräftig – Quelle und mehr: PM der vzbv