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VG Berlin: Kein Wohngeld bei Paarbeziehung zwischen Mieterin und Vermieter

Wohngeld als Zuschuss zur Miete kann wegen Missbrauchs versagt werden, wenn die Antragstellerin mit dem Vermieter als Paar zusammenlebt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, Urteil der 21. Kammer vom 8. September 2015 (VG 21 K 285.14). – Zur Pressemitteilung des Gerichts.

Wer sich fragt, auf welche Weise das Wohngeldamt auf die Paarbeziehung gekommen ist: „Einer aufmerksamen Mitarbeiterin des Wohngeldamtes fiel auf, dass die Klägerin in sogenannten Reality-Shows im Fernsehen zu sehen war, u.a. in der Sendung „Frauentausch“. In der Programmankündigung zu dieser Folge hieß es seinerzeit, die Klägerin habe ihren (jetzigen) Vermieter über eine Partnervermittlung kennengelernt, und für beide sei es „die ganz große Liebe“, so in der PM.