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Verbraucherzentralen starten Aktion gegen Inkasso-Abzocker

Die Verbraucherzentrale Hamburg meldet: „Bei den Verbraucherzentralen ebben die Beschwerden zu zweifelhaften Inkassoforderungen nicht ab. Unseriöse Unternehmen drohen mit Zwangsvollstreckung, Schufa-Einträgen und Hausbesuchen. Viele Verbraucher lassen sich dadurch einschüchtern und zahlen, selbst wenn die Forderungen nicht berechtigt sind. In einer gemeinsamen Aktion sagen die Verbraucherzentralen dubiosen Inkassopraktiken den Kampf an. Bis zum 31. August erfassen sie in ihren Beratungsstellen Beschwerden und werten diese aus. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg beteiligt sich an der Aktion. Betroffene werden gebeten, den Beratern vor Ort ihren Fall zu schildern und die Unterlagen mitzubringen. Bis Ende Mai ist die Teilnahme auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de auch online möglich.

Bereits 2011 haben die Verbraucherzentralen Inkassounternehmen unter die Lupe genommen und schärfere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher gefordert. Der Gesetzgeber hat reagiert und erstmals Informations- und Darlegungspflichten für Inkassodienste erlassen. „Inkasso-Unternehmen müssen nun bereits mit der ersten Zahlungsaufforderung detaillierte Informationen wie zum Beispiel Name oder Firma des Auftraggebers und den genauen Forderungsgrund nennen“, sagt Julia Rehberg, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Profitieren die Verbraucher von den Neuregelungen? Sind weiterhin nicht registrierte Unternehmen aktiv? Gibt es unseriöse Inkassodienste, die vom Ausland aus agieren? Zu Fragen wie diesen wollen die Verbraucherschützer mit der Aktion genaue Erkenntnisse gewinnen. „Bei Missständen werden wir diese ans Licht bringen und politisches Handeln einfordern“, sagt Rehberg.

Auch per Post oder E-Mail können Fallschilderungen und Unterlagen eingeschickt werden: Verbraucherzentrale Hamburg, Stichwort Inkasso, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg oder verbraucherrecht@vzhh.de.“