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Sparkasse darf nach Kontokündigung keine Gebühr für Guthabenübertragung berechnen

Bankkunden können nach Auflösung ihres Girokontos verlangen, dass ihre alte Bank das Restguthaben kostenlos auf ihr neues Konto überweist. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparkasse Jena-Saale-Holzland entschieden. – Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 8.01.2015, Az. 1 U 541/14 – nicht rechtskräftig – Quelle und mehr