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neue Pfändungsgrenzen ab 1.7.2015 veröffentlicht

Die „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015“ wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2015 I S. 618). Daraus: „Die unpfändbaren Beträge nach § 850c Absatz 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung erhöhen sich zum 1. Juli 2015 in Absatz 1 Satz 1 von 1.045,04 auf 1.073,88 Euro monatlich,…“