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Hamburger Gerichtsvollzieher führten von Januar bis November 2014 fast 3.400 Kontoabfragen durch

Nach § 802 l Absatz 1 Zivilprozessordnung können Gerichtsvollzieher über das Bundeszentralamt für Steuern diverse Kontoinformationen erhalten (§ 93b AO, § 24c KWG). Aus der Antwort des Hamburger Senats auf die Kleine Anfrage „Kontoabfragen durch Hamburger Behörden“ (Drucksache 20/13998; pdf) des Abgeordneten André Trepoll (CDU) geht hervor, dass dies von Januar bis November 2014 fast 3.400 Mal geschah.