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Flüchtlinge haben das Recht auf ein Konto

Flüchtlinge brauchen ein Konto, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, doch etliche Kreditinstitute weisen Asylsuchende nach wie vor ab. Am 28. Oktober 2015 hat das Bundeskabinett mit dem neuen Zahlungskontengesetz (ZKG) die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr 2014/92/EU beschlossen, wonach jeder Verbraucher das Recht auf „ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ hat, Asylsuchende sowie Verbraucher ohne Aufenthaltstitel eingeschlossen.

Das ZKG soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Flüchtlingen, beim Geldinstitut ihrer Wahl nun einen Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags zu stellen und hält hierfür ein Formular auf ihrer Internetseite bereit. Quelle und mehr: www.vzhh.de/presse

Siehe auch:

Was Sie tun sollten: Gehen Sie zu dem Geldinstitut Ihrer Wahl und beantragen Sie ein Basiskonto. Lassen Sie sich von einem/r Betreuer/in begleiten. Nehmen Sie für Ihren Antrag unser Formular (als PDF-Dokument oder RTF-Dokument). Wenn Ihnen das Konto verweigert wird, lassen Sie es sich auf dem Formular bestätigen und senden uns eine Kopie an

  • Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22 in 20099 Hamburg,
  • Fax: (040) 24832-290 oder
  • E-Mail: refugees@vzhh.de

Wir werden die Öffentlichkeit darüber informieren. Am schnellsten geht es per E-Mail an refugees@vzhh.de.

Quelle: http://www.vzhh.de/vzhh/408281/fluechtlinge-brauchen-verbraucherschutz-und-ein-konto.aspx#GeldKonto