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Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Weiterentwicklung der Berichterstattung zur Überschuldung privater Personen und Haushalte

Empfehlung des Deutschen Vereins: „Um den Bedarf an Hilfen einzuschätzen und diese zielgerichtet weiter zu entwickeln, sind detaillierte und auch für differenzierte Analysen repräsentative Daten notwendig. Die Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes stellt eine notwendige Datengrundlage für die Berichterstattung zur Überschuldung dar. Mit dem Gesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz – ÜSchuldStatG) wurde sie im Jahr 2012 auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage gestellt. Die Überschuldungsstatistik kann dazu beitragen, dass die unterschiedlichen Statistiken, die die Beratungsstellen derzeit für den Träger, für die Kommune und für das Land führen, durch einen einheitlichen Basisdatensatz bedient werden können. Die Träger, Kommunen und Länder können diesen Basisdatensatz dann je nach Erkenntnisinteresse durch eigene Erhebungen ergänzen. Um dies zu erreichen, ist eine gleichmäßige und hohe Beteiligung der Beratungsstellen an der Überschuldungsstatistik erforderlich. Dies ist jedoch bislang nicht ausreichend der Fall.“

Zur Empfehlung als pdf-Datei