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Bundesrat setzt sich für Begrenzung der Dispozinsen ein

„Der Bundesrat hat am 25. September 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum besseren Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten beraten (dazu: ../?s=wohnimmobilienkredit). In seiner umfangreichen Stellungnahme fordert er unter anderem, die Zinsen für den Dispositionskredit bei Banken künftig auf 8 Prozent über dem Basiszins (derzeit -0,83 %) zu begrenzen. Die Regelung soll auch für die Zinsen einer geduldeten Überziehung gelten. Die Länder wollen hierdurch erstmals eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der Dispozinsen schaffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor Überschuldung zu schützen.“ – Quelle: Bundesrat PlenumKompakt

Vgl. auch Bundestagssitzung vom gleichen Tag,  „TOP 25 Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“: