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Bundesdatenschutzgesetz: Stärkung der Datenschutzaufsicht

Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde“ wurde gestern im Bundesgesetzbaltt veröffentlicht (2015,Nr. 7 vom 03.03.2015, Seite 162). Mehr dazu siehe „Stärkung der Datenschutzaufsicht“ (Meldung der Bundesregierung). Das Gesetz tritt am 1.1.2016 in Kraft.