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BAKinso kritisiert Referentenentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts

Der BAKinso – Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V. hat eine Stellungnahme (pdf) zum Referentenentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts (siehe unsere Meldung vom 20.03.2015) vorgelegt. Dort kritisiert der Zusammenschluss von Insolvenzrichter/innen und Insolvenzpfleger/innen den Entwurf scharf. So seien die Hauptbegründungselemente des Referentenentwurfes nicht tragfähig und zum Teil empirisch nicht abgesichert.

Für die Schuldnerberatung interessant ist auch der Passus:

„Es ist nicht ersichtlich dass,

  • Anfechtungen von Lohnzahlungen
  • Anfechtungen von Sanierungszahlungen
  • Anfechtungen von Ratenzahlungen

„per se“ und einfach möglich sind, vielmehr hat die Rechtsprechung des BGH bzw. bzgl. der Lohnzahlungen nunmehr diejenige des BAG hohe Hürden vor einer erfolgreichen Anfechtung errichtet. (…) Ratenzahlungsbitten sind mitnichten, wie im RefE behauptet, per se „Beweisanzeichen“ für eine Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners.“ (mit Nachweisen)

Zur Stellungnahme (pdf)