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AG Hamburg-Harburg: Vattenfall kann nicht ohne weiteres Kosten von 3,10 Euro pro Mahnung verlangen

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat entschieden, dass ein Stromgrundversorger von einem säumigen Kunden keine Mahnkosten in Höhe von 3,10 Euro verlangen kann, wenn er dem Gericht nicht die Berechnungsgrundlage dafür darlegt. Die Fachzeitschrift „Verbraucher und Recht“ weist in ihrer aktuellen Ausgabe (VuR 12/2015) auf das rechtskräftige Urteil vom 24.6.2015 (AZ: 647 C 6/15) hin.