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neue P-Konto Musterbescheinigungen ab 1.7.2015

Siehe unter www.schuldnerberatung-sh.de

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 10.12.2016
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OLG Düsseldorf: wird ein Darlehen durch Umschuldung vollständig abgelöst, besteht dazu kein Widerrufsrecht (mehr)

OLG Düsseldorf, Urt. v. 27. 11. 2014 – I-6 U 135/14:

Daraus: „Bei dem von den Klägern am 10.02.2009 geschlossenen Vertrag über eine Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung, deren Prämien über das Darlehen finanziert wurden, handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 15.12.2009 – XI ZR 45/09, BGHZ 184, 1 ff. = NJW 2010, 531 ff.), wovon auch das Landgericht zutreffend ausgegangen ist, um einen mit dem am selben Tag geschlossenen Darlehensvertrag verbundenen Vertrag im Sinne des § 358 Abs. 1 BGB a.F.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 22.07.2015
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„Besserer Schutz persönlicher Daten im Internet: Einigung bei Datenschutzgrundverordnung“

Das BMJV meldet: „Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen haben sich am 16. Juni 2015 die jeweils zuständigen Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine gemeinsame Position für eine gemeinsame Datenschutzreform verständigt.“ – zur ganzen Meldung

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BFS risk & collection GmbH fordert kein „Titulierungsentgelt“ mehr

Unter www.infodienst-schuldnerberatung.de findet sich ein sehr lesenswerter Beitrag zum Thema Inkassokosten*. Wesentliche Norm ist § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG. Demnach ist die Vergütung für Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen**, für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren (nur) bis zu einem Betrag von 25 Euro erstattungsfähig.

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BMJV: „Finanzmarktwächter nehmen Versicherungsmarkt unter die Lupe“

Pressemitteilung des BM Justiz und Verbraucherschutz: „Verbraucherschutzminister Heiko Maas informierte sich am 11. Juni 2015 bei einem Besuch der Verbraucherzentrale Hamburg über die Arbeit des neuen Finanzmarktwächters.“

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BGH zur Vorsatzanfechtung und Hemmung der Verjährung

BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 – IX ZR 95/14 – Leitsätze des Gerichts:

  • Werden Sozialversicherungsbeiträge mehrere Monate verspätet abgeführt, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden. InsO § 133 Abs. 1
  • Auch nach neuem Verjährungsrecht hemmt die Erhebung einer Klage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe die Klageforderung übersteigt, die Verjährung aller ausreichend bestimmten Teilansprüche. InsO § 146 Abs. 1; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
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BGH zum Streitwert einer Tabellenfeststellungsklage

BGH, Beschluss vom 28. Mai 2015 – III ZR 260/14

Aus den Gründen: Nach § 182 InsO bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands einer Klage auf Feststellung einer Forderung, deren Bestand – wie vorliegend – vom Insolvenzverwalter bestritten worden ist, nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten ist. Die Norm ist auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert unter Einschluss des Wertes des Beschwerdegegenstands maßgebend

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.07.2015
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Veranstaltungsreihe „Hamburg! Gerechte Stadt“ : Hamburger Wohnungspolitik – Versprechen ohne Ende?

„In der Hamburger Wohnungsproblematik bewegt sich zu wenig. An welche politischen oder strukturellen Bedingungen liegt es, dass noch immer Menschen, die ein niedriges Einkommen haben, die obdachlos sind, die in öffentlicher Unterbringung oder in stationären Unterkünften leben, praktisch keine bezahlbare Wohnung bekommen? Mietkosten belasten Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen sehr stark und sind Ursache für Armut und den Bezug von Leistungen des SGB II und SGB XII.

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Kieler Nachrichten: Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sollen per Telefonanruf 4,5 Milliarden Euro Außenstände eintreiben

Die Kieler Nachrichten melden: „Die Landeshauptstadt wird mit Hannover und Halle zum Inkassobüro für ganz Deutschland: Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sollen per Telefonanruf 4,5 Milliarden Euro Außenstände eintreiben – vor allem Kindergeld, Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen, die zu viel gezahlt worden sind.“ – zum ganzen Bericht

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NDR: „Mietpreisbremse für ganz Hamburg kommt“

Der NDR meldet, dass Hamburg flächendeckend eine Mietpreisbremse bereits zum 1. Juli oder zum 1. August bekommen wird: zur NDR-Meldung. Siehe auch „Wem hilft die Mietpreisbremse?“ (tagesschau.de)