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SG Konstanz: Mehrbedarf für Alleinerziehende kann trotz neuem Lebenspartner weiter gezahlt werden

„Der Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende entfällt nicht zwangsläufig durch Zusammenziehen mit einem neuen Partner. Das entschied das Sozialgericht (SG) Konstanz mit Urteil vom 21. Januar 2014. Demnach verwirkt der Anspruch nur, wenn der neue Partner erheblich an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligt wird und somit den alleinerziehenden Elternteil wesentlich unterstützt. (Aktenzeichen: S 4 AS 1904/12). “ – Details auf www.gegen-hartz.de  – Das Urteil und zugehörige PM des vertretenden Rechtsanwaltes gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/PM-Ra-Kubon-6.2.2014-MB-Alleinerz..pdf