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Hans-Böckler-Stiftung: „Hartz-IV-Satz: Berechnungsverfahren hat weiterhin eklatante Schwächen“

„Der Hartz-IV-Regelsatz soll das soziokulturelle Existenzminimum sichern. Ob er das auch tut, ist zweifelhaft. Jedenfalls hat das angewandte Berechnungsverfahren nach wie vor eklatante Schwächen. Das wirkt sich deutlich auf die Höhe des Regelsatzes aus, zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie: Wäre das Berechnungsverfahren bei der Neuregelung 2011 nur in den zuvor vom Bundesverfassungsgericht kritisierten Punkten korrigiert worden, läge der Hartz-IV-Satz heute bei 424 Euro im Monat. Das sind 33 Euro mehr als derzeit tatsächlich gezahlt werden. Ursache für die Differenz sind nach Analyse der Studienautoren Dr. Irene Becker und Dr. Reinhard Schüssler eine hoch problematische Verkleinerung der Referenzgruppe, aus deren Konsumausgaben der Regelsatz grundsätzlich abgeleitet wird, sowie weitgehend „freihändige“ Streichungen im weiteren Berechnungsverfahren.“ – Weiter in der PM der Hans Böckler Stiftung

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 22.08.2014