Heutige hib-Meldung: „Die grenzübergreifende Vollstreckung von Rechtstiteln wird neu geregelt. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/823) vorgelegt, um die EU-Verordnung 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit sowie über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in nationales Recht umzusetzen. Nach den neuen Bestimmungen entfällt, wie es in der Vorlage der Regierung heißt, insbesondere das „Vollstreckbarerklärungsverfahren“, das bislang der Vollstreckung ausländischer Titel vorgeschaltet ist.“
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