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Finanztest: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten ermöglichen Ausstieg

Mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen in Immobiliardarlehensverträgen sind fehlerhaft und damit unwirksam. Nähere Informationen zum rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergrund dieser Aussage finden sich in einem Informationsblatt der Verbraucherzentrale Hamburg. Eine Checkliste zur genaueren Einschätzung hat die VZ Bremen zusammengestellt.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.08.2014