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EU-Generalanwalt: Zuwanderer ohne Job haben keinen Hartz-IV-Anspruch

Der SGB-Anspruch für Unionsbürger ist bekanntlich umstritten. Die Süddeutsche Zeitung meldet: „Dämpfer für die EU-Kommission: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof stützt die deutsche Linie im Umgang mit Migranten aus EU-Staaten. Demnach darf die Bundesrepublik arbeitslosen Zuwanderern Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das Gericht folgt dem Plädoyer in der Regel.“ – siehe auch die PM des Europäischen Gerichtshofs.
Vgl. auch unsere Meldung vom 12.12.2013, dort am Ende: Das SG Leipzig hat schon mit Beschluss vom 3.6.2013 (S 17 AS 2198/12) einen Vorlagebeschluss zum Thema gefasst. Das Aktenzeichen beim EuGH lautet C-333/13 (Dano). Mehr unter ANA-ZAR 4/2013, Seite 40 zu finden unter http://auslaender-asyl.dav.de/ANA-ZAR01.03-04.13.pdf — Um dieses Verfahren geht es hier bei der Stellungnahme des Generalanwaltes.