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„Einzelne Probleme bei (ehemaliger) wirtschaftlich selbständiger Tätigkeit natürlicher Personen in der Schuldnerberatung“

Rechtsanwalt Heiko Graß, Karlsruhe, gibt im www.infodienst-schuldnerberatung.de einen „kleinen Leitfaden“ zum Thema, denn: „In der Schuldnerberatung müssen vor allem bei (ehemalig) wirtschaftlich selbstständig tätigen, natürlichen Personen gesetzliche Besonderheiten beachtet werden, die sich nicht in den Vorschriften zur Abgrenzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zum Regelinsolvenzverfahren erschöpfen. Auch hinsichtlich der Möglichkeit der weiteren wirtschaftlichen Selbständigkeit gibt es gravierende Abweichungen zu natürlichen Personen im Angestelltenverhältnis. Die Änderunge der Rechtslage für Anträge ab 01.07.2014 sollte bereits jetzt im Bereich des Restschuldbefreiungsverfahrens bei der Beratung von (ehemaligen) selbstständigen Personen beachtet werden.“