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BSG: Kostensenkung durch Untervermietung – Mieteinnahmen sind kein Einkommen

aus dem Tacheles Rechtsprechungsticker KW 33/2014:
1.3 BSG, Urteil vom 06.08.2014 – B 4 AS 37/13 R: Kostensenkung durch Untervermietung – Mieteinnahmen sind kein Einkommen: Leitsätze (Autor)
Grundsätzlich gilt , dass Erträge aus der Untervermietung von Teilen der angemieteten Unterkunft als Kostensenkungsmaßnahme im Rahmen der Bedarfsberechnung der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind.
Zahlungen daraus stellen kein Einkommen iS von § 11 SGB II dar, soweit nicht durch die Erträge die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft überschritten werden. Dies folgt aus Gesetzeswortlaut, Begründung des Gesetzentwurfs, Systematik sowie Sinn und Zweck der Regelung.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13498