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BGH: Kindsvater trägt bei positiver Vaterschaftsfeststellung nicht zwangsläufig die gesamten Verfahrenskosten

BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 – XII ZB 15/13: „Bei einem erfolgreichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft entspricht es nicht billigem Ermessen, dem Kindesvater allein aufgrund seines Unterliegens die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn dieser berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft hatte, weil die Kindesmutter Mehrverkehr während der gesetzlichen Empfängniszeit eingeräumt hatte.“