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Aufforderung der Verbraucherzentrale zur Kontokündigung rechtmäßig

Aus einer aktuellen PM der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Ein Inkasso-Unternehmen, das zweifelhafte Forderungen eines Betreibers von Abofallen im Internet geltend machte, musste am gestrigen Donnerstag in letzter Instanz eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hinnehmen. Das Unternehmen hatte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf Unterlassung eines Aufrufs zur Kontokündigung verklagt. Auf die Revision der Verbraucherzentrale hat der BGH das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Verbraucherschützer hatten das kontoführende Kreditinstitut des Inkasso-Instituts aufgefordert, seine Bankverbindung zu kündigen. Grund dafür war das auf massenhafte Täuschung von Verbrauchern angelegte Geschäftsmodell des angeblichen Forderungsinhabers, der Verbrauchen mit seinem Routenplaner im Internet kostspielige Verträge untergeschoben hat. Mit Methode hat die Firma Verbrauchern vorgespiegelt, das Angebot sei kostenlos. Nach der Anmeldung erhielten sie dann üblicherweise eine Rechnung für ein Jahresabo über 96 Euro.
Alles Wichtige dazu finden Sie in der Pressemitteilung des Gerichts.“
BGH; Urteil vom 6. Februar 2014 – I ZR 75/13