Das SFZ der Uni Mainz meldet: „AGSBV und VZ NRW haben ein Informationsblatt zum Schuldnerschutz bei Kontopfändung durch öffentliche Gläubiger veröffentlicht, welches wir gerne zum Download zur Verfügung stellen: Kontopfändung durch öffentliche Gläubiger: Infoblatt zur richtigen Verfahrensweise„.
In dem Papier wird unter anderem auf LG Mönchengladbach, Beschluss vom 30.03.2012, 5 T 65/12 hingewiesen. Daraus: „Öffentlichrechtliche Geldforderungen werden nach den für das jeweilige Verwaltungszwangsverfahren geltenden Bestimmungen durch Vollstreckungsbehörden vollstreckt.