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Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“

„Auftragnehmer sollen schneller als bislang an das Geld für ihre geleistete Arbeit kommen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/1309), den der Bundestag am Freitag, 9. Mai 2014, in erster Lesung  beraten hat. Der Vorlage sieht unter anderem vor, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, als unangemessen gelten und daher unwirksam sind.“ – zur ganzen Bundestagsmeldung

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Auch Grüne wollen Dispozinsen begrenzen

Nach den LINKEN (siehe unsere Meldung vom 24.03.2014) wollen auch die Grünen die Dispozinsen begrenzen: „Eine Begrenzung der zu hohen Dispositions- und Überziehungszinsen auf ein „vertretbares“ Niveau per Gesetz fordern die Grünen, da sich entsprechende Selbstverpflichtungen der Banken und Mahnungen an die Adresse der Kreditinstitute als wirkungslos erwiesen hätten. In einem Antrag (18/1342) wirft die Fraktion den Banken eine „Abzocke“ der Verbraucher vor. Bei einer Überschreitung des Kontos in einem vom Geldinstitut erlaubten Rahmen (Dispokredit) würden die Zinsen im Schnitt bei 11,3 Prozent liegen. Die Zinsen, die bei der Inanspruchnahme eines Kontos über den geduldeten Rahmen hinaus fällig werden (Überziehungszinsen), würden bis zu 22,5 Prozent reichen, kritisiert die Oppositionspartei.“ – zur ganzen Meldung.

Der Bundestag wird am Donnerstag, 22.05.2014, über die beiden Anträge beraten (TOP 4) – siehe Tagesordnung