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SZ: „ING-Diba senkt den Überziehungszins auf die Höhe des Dispozinses“

Die Süddeutsche Zeitung meldet: „Die Direktbank ING-Diba senkt den Überziehungszins auf die Höhe des Dispozinses. Damit könnte sie andere Institute in Zugzwang bringen, die dafür bis zu 18 Prozent verlangen.“ – Zur ganzen Meldung.
Siehe zum Thema auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=dispo

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 24.02.2014
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OLG Frankfurt: Mobilfunk-Rechnung per Post darf nichts kosten

„Ein Mobilfunkunternehmen darf für die Zusendung der Rechnung per Post nicht 1,50 Euro berechnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Drillisch Telecom GmbH entschieden. Außerdem untersagten die Richter dem Unternehmen, ein Pfand für die SIM-Karte zu verlangen. Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 9.01.2014 (1 U 26/13), nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.“ – Zur ganzen Pressemitteilung des vzbv

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„Einzelne Probleme bei (ehemaliger) wirtschaftlich selbständiger Tätigkeit natürlicher Personen in der Schuldnerberatung“

Rechtsanwalt Heiko Graß, Karlsruhe, gibt im www.infodienst-schuldnerberatung.de einen „kleinen Leitfaden“ zum Thema, denn: „In der Schuldnerberatung müssen vor allem bei (ehemalig) wirtschaftlich selbstständig tätigen, natürlichen Personen gesetzliche Besonderheiten beachtet werden, die sich nicht in den Vorschriften zur Abgrenzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zum Regelinsolvenzverfahren erschöpfen. Auch hinsichtlich der Möglichkeit der weiteren wirtschaftlichen Selbständigkeit gibt es gravierende Abweichungen zu natürlichen Personen im Angestelltenverhältnis. Die Änderunge der Rechtslage für Anträge ab 01.07.2014 sollte bereits jetzt im Bereich des Restschuldbefreiungsverfahrens bei der Beratung von (ehemaligen) selbstständigen Personen beachtet werden.“