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Steuererklärung im Verbraucherinsolvenzverfahren

BGH, Beschluss vom 14. November 2013, Aktenzeichen IX ZB 161/11: „Im Verhältnis zur Größe des Verfahrens wenige, einfach zu erstellende Steuererklärungen sind mit der Regelvergütung abgegolten.“
Im aktuellen Newsletter von RA Henning & Janlewing heisst es dazu: „Einfach zu erstellende Steuererklärungen in einem Verbraucherinsolvenzverfahren hat der Treuhänder anzufertigen.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016