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Umfassende SGB II – Änderungen geplant

„Unter Federführung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die massive Änderungen und Verschärfungen zum SGB II plant. Dazu gibt es eine erste Veröffentlichung in der die Änderungen unter dem Motto: „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II“ dargestellt werden. Diese möchten wir der interessierten Fachöffentlichkeit nicht vorenthalten. Werden die Vorschläge konkreter, ist es wichtig sich dazu öffentlich zu positionieren. – Hier nun die ASMK-SGB II-Änderungsvorschläge.“ (Harald Thomé/tacheles-sozialhilfe)
Siehe auch Beitrag dazu von Prof. Sell: „Von ‚einladungsresistenten Leistungsberechtigten‘ über die Konstruktion von ‚guten‘ und ’schlechten‘ Alleinerziehenden bis hin zum Sterben ordentlicher Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die nicht mehr können und nicht mehr wollen.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 23.08.2014