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Jobcenter und Datenschutz

Zum Thema Jobcenter und Datenschutz gibt es zwei aktuelle Sachen zu vermelden:

Der Bundesdatenschutzbeauftragter hat seinen 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012 vorgestellt. Des Weiteren gibt es eine Bundestagsmeldung („Bundesregierung: Jobcenter gewährleisten Datenschutz“). 

Seit dem 1. Januar 2011 ist der Bundesbeauftragte zuständig für die Datenschutzkontrolle bei den Jobcentern. Das Kapitel „Aufsicht über die Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen (12.1.1.1 ff)“ im Tätigkeitsbereicht ist sehr lesenswert. So wird etwa klargestellt „Jobcenter sollten von Recherchen in Internetsuchmaschinen und sozialen Netzwerken nur ausnahmsweise Gebrauch machen.“ Und auch: „Die BA hat auf meine Bitte hin den Vordruck so angepasst, dass die Stellungnahme des Arbeitnehmers zum Kündigungsgrund dem Arbeitgeber nur noch in begründeten Ausnahmefällen zur Kenntnis gegeben werden soll. Weiterhin soll der Arbeitnehmer bereits im Anhörungsschreiben einen Hinweis erhalten, dass seine Stellungnahme dem früheren Arbeitgeber ganz oder in Auszügen
bekannt gegeben werden darf, wenn sich der Sachverhalt nur auf diese Weise vollständig aufklären lässt.“

Aus der Bundestagsmeldung: „Datenschutzverstöße im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen nach Ansicht der Bundesregierung kein gravierendes Problem dar. Das lässt sich ihrer Antwort (17/13597) auf eine Kleine Anfrage (17/13234) der Fraktion Die Linke entnehmen. In dieser heißt es gleichzeitig, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit keine Statistik zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben im SGB-II-Bereich führen. Repräsentative Zahlen lägen der Regierung deshalb nicht vor. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte seit 2011 fast 1.000 Eingaben Betroffener bearbeitet hat, die den Schutz ihrer Daten durch die gE (gemeinsame Einrichtungen) nicht gewährleistet sahen.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 23.01.2014