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GKV Spitzenverband zur Erhebung, Vergleich, zum Erlass, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Beitragsrückständen der gesetzlichen Krankenkasse

aus dem aktuellen Thomé Newsletter: “Viele Ratsuchende haben Beitragsrückstände bei den gesetzlichen Krankenkassen und damit erhebliche Probleme. Zum Umgang damit gibt es vom GKV Spitzenverband einheitliche Arbeitsanweisungen wie mit Beitragsrückständen verfahren werden soll, diese möchte ich der Leserschaft nicht vorenthalten.”

Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/GKV-Beitragserhebungsgrunds-tze–v.-17.02.2010.pdf