aus dem aktuellen Thomé Newsletter: “Viele Ratsuchende haben Beitragsrückstände bei den gesetzlichen Krankenkassen und damit erhebliche Probleme. Zum Umgang damit gibt es vom GKV Spitzenverband einheitliche Arbeitsanweisungen wie mit Beitragsrückständen verfahren werden soll, diese möchte ich der Leserschaft nicht vorenthalten.”
Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/GKV-Beitragserhebungsgrunds-tze–v.-17.02.2010.pdf