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BGH zur Verwirkung einer titulierten Forderung, die jahrelang nicht vollstreckt wird

BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 – XII ZR 59/12: „Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.“ – ein Urteil, welches zu lesen sich lohnt, um die sogenannte „Verwirkung“ besser zu verstehen.
(Dank an INTI, dem Meister der kurzen Beiträge im forum-schuldnerberatung.de)