Kategorien
Uncategorized

Bayer. LSG: Unionsbürger haben Anspruch auf Hartz IV

Vor einer Woche hatten wir auf dieser Seite auf eine Entscheidung des LSG NRW hingewiesen („Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: “Hartz IV” – Anspruch für Migranten„). Es gibt zudem eine schon ein wenig ältere Entscheidung des Bayer. LSG Urteil vom 19. 6. 2013 (L 16 AS 847/12), die von dessen Pressestelle mit „Unionsbürger haben Anspruch auf Hartz IV“ zusammengefasst wird – zur Pressemitteilung.

Tenor der Bayerischen Entscheidung:
„1. Der Leistungsausschluss für Arbeit suchende EU Bürger in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist nicht von Art. 24 Abs. 2 Freizügigkeits RL 2004/38 gedeckt, weil es sich bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nicht um Sozialhilfeleistungen handelt.
2. Der Leistungsausschluss verstößt bei Personen, die vom persönlichen Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 erfasst sind, gegen Art. 4 VO (EG) 883/2004.
3. Ein italienischer Staatsangehöriger, der in der Vergangenheit Beiträge zur deutschen Rentenversicherung entrichtet hat, kann daher auch nach einem mehrjährigem Aufenthalt in Italien und Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht wirksam von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen werden.“

Die beiden Entscheidungen unterscheiden sich in den Begründungen. Siehe die sehr gute Darstellung im Artikel von Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe in der LTO. (Auf diesen Artikel wurden wir aufmerksam in Harald Thomés Newsletter von gestern, unter 5.).

Anmerkung: Die unterschiedliche Wahrnehmung dieser beiden Entscheidungen – auch hier – ist recht interessant. (aus dem e.g. Artikel „Das Urteil des Bayerischen LSG, einem arbeitslosen Italiener Hartz IV zu gewähren, hatte die Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen. Erst als das LSG NRW vergangene Woche eine ähnliche Entscheidung im Fall eines Rumänen traf, war der Aufschrei groß.“) Warum? Italien versus Rumänien? Vielleicht aber auch schlicht deshalb: erst nach dem NRW-Aufschrei hat die Pressestelle aus Bayern ihre PM erfasst, nämlich am 11.10.2013, also fast vier Monate nach dem Urteil. Die Pressestelle aus NRW am gleichen Tag des Urteils.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.07.2014