Staatsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder

Hamburgische Bürgerschaft Drucksache 20/6342: “Ziel der Gesetzesnovellierung ‘Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung’ ist es, die Informationsbeschaffung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung zu verbessern und die Führung der Schuldnerverzeichnisse der Länder zu modernisieren. Die Länder betreiben gemeinsam unter der Internetadresse www.vollstreckungsportal.de ein Internetportal.”

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_6342.pdf

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