Beitragsautor Von ines Veröffentlichungsdatum 11. Januar 2013 Neue Einkommens-Freibeträge für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2013/neue-einkommens-freibetraege-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe.html Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import ← Jobcenter Leipzig muss Anwaltskanzlei Diensttelefonliste mit Durchwahlnummern der Sachbearbeiter zugänglich machen → Düsseldorfer Tabelle 2013