Beitragsautor Von ines Beitragsdatum 11. Januar 2013 Neue Einkommens-Freibeträge für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2013/neue-einkommens-freibetraege-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe.html Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import ← BSG, Urteil vom 16.10.2012, B 14 AS 188/11 R liegt nun vor → InsO-Reform: Stellungnahmen der Sachverständigen