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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 4/2013

u.a. mit: 1.2 BSG, Urteil vom 22.08.2012, B 14 AS 13/12 R: Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf einen Wohnflächenmehrbedarf von zehn Quadratmetern, denn die angemessene Wohnfläche für Hartz-IV-Empfänger richtet sich grundsätzlich nach der Zahl der Bewohner.
2.3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.10.2012, L 7 AS 998/11: Der Grundsicherungsträger muss mit der Sanktionsentscheidung zeitgleich auch darüber entscheiden , ob im konkreten Fall ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen zu erbringen sind.- (§ 31 Abs. 5 Satz 1 SGB II a.F.)

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2145

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016